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Sichere Querung der L 3387 — wir bleiben dran

Ein Thema des Ortsbeirats Nesselbrunn · Stand: 15. Juni 2026

Auf einen Blick
  • Die Querung der L 3387 in Höhe Friedhof und Bushaltestelle ist seit Jahren ein Thema in Nesselbrunn – aufgrund der StVO-Reform von 2024 greifen wir es strukturiert wieder auf.
  • Aus der westlichen Kurve kommende Fahrzeuge sind nur rund fünf Sekunden vorher sichtbar – zu kurz für ältere Menschen, Rollator-Nutzer und Kinder, die für die etwa sieben Meter breite Fahrbahn sieben bis zehn Sekunden brauchen.
  • Auf kurzer Strecke wechselt das zulässige Tempo dreimal (100 → 80 → 60 km/h); das 80er-Schild ist zudem von Westen kommend verdeckt.
  • Wir setzen auf ein realistisches Paket: durchgehend Tempo 60, bauliche Mittelinsel, verdecktes Schild umsetzen, Sicht verbessern, Warnhinweise, Beleuchtung.
  • Mandats-Beschluss in der Ortsbeiratssitzung am 15. Juni 2026; der ausgearbeitete Anregungstext geht nach Beschluss in der nächsten Sitzung an die Gemeinde Weimar.

Worum geht es?

Wer im südlichen Teil unseres Ortes wohnt und über die L 3387 nach Norden möchte — zum Friedhof, zum Spazierweg, zu den Nachbarn, einzelne Kinder zur Bushaltestelle — steht heute vor einem echten Problem. Auf der Straße sind 80 Stundenkilometer erlaubt, tatsächlich wird häufig schneller gefahren. Aus der westlichen Kurve kommende Fahrzeuge sieht man von der südlichen Straßenseite aus erst etwa fünf Sekunden vor dem Eintreffen. Die Straße selbst ist rund sieben Meter breit. Ein älterer Mensch braucht für die Querung sieben Sekunden, mit Rollator zehn oder mehr. Die Rechnung geht nicht auf.

Gehwege gibt es an dieser Stelle nicht. Fußgänger müssen am Straßenrand warten und anlaufen. Auch Radfahrer auf der Verbindung zwischen Marburg und Gladenbach queren hier regelmäßig.

[Foto: Blick aus südlicher Wartestelle in die Kurve – wird nachgereicht]

Was läuft heute schon — und wo klemmt es?

Die Behörde hat das Gefahrenniveau dieser Strecke teilweise schon anerkannt. Östlich der Querungsstelle gilt bereits Tempo 60. Vor unserer Querung gilt Tempo 80 (eine Reduzierung von den sonst außerorts üblichen 100). Aber: An der westlichen Dorfzufahrt darf weiterhin mit Tempo 100 gefahren werden — und das Tempo-80-Schild ist von einem größeren Verkehrsschild verdeckt und damit kaum rechtzeitig zu erkennen. Auf einer kurzen Strecke wechselt das zulässige Tempo also dreimal — von 100 auf 80 auf 60 —, ohne dass das für den Verkehr nachvollziehbar oder durchgängig wirksam ist.

[Lageplan: Tempo-Wechsel auf der L 3387 zwischen den beiden Dorfzufahrten – wird ergänzt]

Was schlagen wir vor?

Wir setzen auf ein realistisches Maßnahmenpaket, das schnell wirken kann:

  • Durchgehend Tempo 60 auf der L 3387 zwischen den beiden Dorfzufahrten von Nesselbrunn. Wir schließen damit die bestehende Lücke — die östliche 60er-Zone wird einfach bis vor die westliche Einmündung erweitert.
  • Eine bauliche Mittelinsel an der natürlichen Querungslinie vom südlichen zum nördlichen Straßenrand. Damit kann die Straße in zwei Schritten gequert werden — man muss nur noch jeweils eine Fahrtrichtung im Blick behalten. Eine solche Mittelinsel ist auch außerorts und ohne durchgehende Gehwege möglich.
  • Das verdeckte Tempo-80-Schild umsetzen oder freischneiden — eine Maßnahme, die nichts kostet und sofort umsetzbar ist.
  • Bessere Sicht durch Rückschnitt von Bewuchs in der westlichen Kurve.
  • Warnhinweis-Beschilderung auf querende Fußgänger und auf Friedhof/Bushaltestelle.
  • Beleuchtung der Querungsstelle, vor allem für die dunkle Jahreszeit.

Einen klassischen Zebrastreifen verfolgen wir bewusst nicht als erstes Ziel: Er wäre an dieser Stelle rechtlich nur möglich, wenn die Strecke innerorts läge, höchstens Tempo 50 gelten würde und beidseits durchgehende Gehwege vorhanden wären. Keine dieser drei Voraussetzungen ist heute erfüllt. Eine spätere Verlegung der Ortstafel kann dieses Szenario öffnen — wir prüfen das als Langfristoption.

Warum jetzt?

Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrs-Ordnung im Sommer und Herbst 2024 wurde der Spielraum der Straßenverkehrsbehörden erweitert. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz besonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer — also älterer Menschen, Kinder, Mobilitätseingeschränkter, Radfahrender — ist jetzt ein eigenständiger Anordnungsgrund. Maßnahmen müssen nicht mehr darauf warten, dass etwas passiert; sie sollen ausdrücklich vorbeugend ergriffen werden können.

Wie gehen wir vor?

Der Ortsbeirat hat in Verkehrsfragen kein eigenes Antragsrecht gegenüber dem Landkreis. Der saubere Weg läuft deshalb in mehreren Stufen:

  1. Der Ortsbeirat beschließt in einer Sitzung eine sogenannte Anregung nach § 82 der Hessischen Gemeindeordnung.
  2. Diese Anregung geht an den Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn).
  3. Die Gemeinde wendet sich an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf und an Hessen Mobil (den Landesbetrieb für Straßen). Die Polizei wird angehört.
  4. Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet über die verkehrsrechtlichen Anordnungen (Tempolimit, Beschilderung). Hessen Mobil ist für bauliche Maßnahmen wie die Mittelinsel zuständig.
  5. Der Ortsbeirat begleitet das Verfahren, fragt regelmäßig nach und nutzt sein Auskunftsrecht.

Der Mandats-Beschluss für die Anregung ist in der Ortsbeiratssitzung am 15. Juni 2026 gefasst. Der ausgearbeitete Anregungstext wird in der nächsten Sitzung beschlossen und dann versandt.

Was könnt ihr tun?

Wir freuen uns über jede Unterstützung aus der Nachbarschaft:

  • Beobachtungen mitteilen: Wenn Sie selbst kritische Situationen an der Querung erleben oder beobachten — Datum, Uhrzeit, kurze Beschreibung reichen. Auch Beinahe-Vorfälle sind wertvoll.
  • Unterstützung zeigen: Eine Liste von Anwohnerinnen und Anwohnern, die das Anliegen mittragen, stärkt unsere Anregung gegenüber den Behörden.
  • Mit uns sprechen: Ortsbeiratsmitglieder sind ansprechbar. Wer sich aktiv einbringen möchte (Fotos, Messungen, Bekannte bei Polizei oder Verwaltung), darf sich gerne melden.

Sobald die Anregung versandt ist, berichten wir hier wieder.

Hintergrund: rechtlicher Rahmen (für Interessierte)

Der Ortsbeirat handelt nach § 82 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO): Er darf Angelegenheiten des Ortsbezirks dem Gemeindevorstand vorschlagen. Die StVO-Novelle 2024 hat es zudem erleichtert, Fußgängerüberwege auch vorbeugend für ältere Menschen, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen anzuordnen – ein konkreter Unfall muss nicht abgewartet werden. Die Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) verlangen allerdings, dass die Stelle innerorts liegt, höchstens 50 km/h zulässig sind und beidseits Gehwege vorhanden sind. Genau deshalb sind die einzelnen Schritte – Tempo runter, Ortstafel verlegen, Querungshilfe bauen – aufeinander aufgebaut.

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